Bekanntmachung
AUFHEBUNG des Absoluten Verbot von offenem Feuer und Feuerwerken im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main
Das generelle und absolute Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt a.Main, Rechtenbach und Steinfeld ist ab sofort aufgehoben.
Lohr a.Main, 08.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft
A l b e r t
Gemeinschaftsvorsitzender
Die betroffenen Grundstücke können im Rathaus Rechtenbach erfragt werden.
Brennholz
Ab sofort liegt die Brennholzliste im Rathaus aus. Bestellt kann entweder im Rathaus während den Dienststunden oder die Bestellung in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden sowie per Mail: gemeinde-rechtenbach@t-online.de
GIGABITRICHTLINIE – BAYERISCHE BREITBANDFÖRDERUNG