Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Rechtenbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. (Umstellung ist in Planung!)

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Rechtenbach

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit Barrierefreiheit vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

  1. Keine Erklärung in leichter Sprache und Gebärdensprache
  2. Keine Vorlesefunktion
  3. Keine barrierefreien Dokumente

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die Inhalte unserer Website sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unverhältnismäßiger Aufwand.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2021 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gemeinde-rechtenbach@t-online.de

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Hier finden Sie uns

Gemeinde Rechtenbach
Hauptstr. 41
97848 Rechtenbach

Kontakt

09352/2237

 

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